Die EnergieEinsparVerordnung nimmt Hausbesitzer in die Pflicht.

Sie ist das Werk, das Hausbauer und Hausbesitzer am meisten fürchten: die EnergieEinsparVerordnung, kurz EnEV. Sie nimmt Hausanbieter und Hausbesitzer in die Pflicht. Unter anderem schreibt sie Ihnen vor, wie viel Energie Ihr Haus benötigen darf, um für warme Stuben und warmes Wasser zu sorgen. Der vorgegebene Wert wird pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche und Jahr berechnet. Ein Beispiel: Ein KfW-40-Haus darf umgerechnet vier Liter Heizöl oder vier Kubikmeter Gas pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche und Jahr benötigen. Der Weg hin zu diesen Werten ist von der EnEV zwar nicht festgeschrieben, wohl aber gibt sie Richtlinien vor. So kann man Negativpunkte im Mauerwerk über die Nutzung regenerativer Energie wieder ausgleichen.

Die EnergieEinsparVerordnung unterscheidet allerdings klar zwischen Alt- und Neubauten sowie zwischen öffentlichen und privaten Gebäuden. Erklärtes Ziel der Macher der EnEV, also der Bundesregierung, Umweltverbänden und der EU, ist die signifikante Senkung des CO2-Ausstoßes, was letztlich bedeutet: Null-Emission. Auch zur EnEV kann Sie Ihr Malermeister des Vertrauens umfassend beraten, natürlich auch über Maßnahmen, mit denen Sie die strengen Vorgaben erreichen. Übrigens: Für eine energetische Gebäudesanierung gibt es nach wie vor Fördermittel, zum Beispiel über zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die KfW.